Allgemein

Notbetreuung

Liebe Eltern,

für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 – ohne Erkrankung bzw. Verdacht auf Erkrankung – ist wochentags eine Notbetreuung in kleinen Gruppen von 7:30 Uhr an gewährleistet. 

Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.
(Anlage Anmeldung Notbetreuung)

Sollten Sie zu den aufgeführten Berufsgruppen gehören und eine Notbetreuung für Ihr Kind (Jahrgang 5 oder 6) wünschen, so melden Sie Ihr Kind bitte spätestens am Vortag der gewünschten Betreuung bis spätestens 12 Uhr unter der Adresse notbetreuung@uvhg.de an. Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.

Bitte füllen Sie das jeweilige Formular entsprechend aus und legen Sie es bei der Erstanmeldung vor Ort schriftlich vor oder schicken Sie es in digitaler Form an oben genannte Adresse.

Hinweis:
Die Notfallbetreuung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn Kinder
1. Krankheitssymptome aufweisen,
2. in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind,
3. noch keine 14 Tage nach Rückkehr aus einem Risikogebiet für Infektionen mit SARS-CoV-2 Virus vergangen sind.

im Auftrag
Andreas Schneider, OStR