Allgemein

Informationsschreiben Oktober 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe, Sie konnten die Ferien unabhängig von steigenden Corona-Infektionszahlen, der Ausweisung neuer Risikogebiete und des mäßigen Herbstwetters genießen. Für die anstehenden Unterrichtswochen wünsche ich uns als Schulgemeinde, dass wir diese Zeit ebenso konzentriert für ein gemeinsames Lehren und Lernen im Präsenzunterricht nutzen können wie die bisherigen Monate des aktuellen Schuljahres. An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen und euch für das umsichtige und rücksichtsvolle Handeln in den zurückliegenden Wochen bedanken. Ebenso bitte ich um Verständnis für weiterhin bestehende Einschränkungen und Restriktionen im Schulbetrieb, die wir umsetzen müssen. Immanuel Kant hat einmal gesagt, dass drei Dinge helfen, die Müheseligkeiten des Lebens zu ertragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen. Wegschlafen oder weglachen können wir Corona leider nicht. Hoffen wir also, dass Medizin und Biowissenschaften schnell Lösungen finden, die unserem Alltag, auch dem Schulalltag, Normalität zurückgeben.

Vorerst müssen wir jedoch mit einer „neuen“ Normalität leben: Das Hessische Kultusministerium und der Main-Kinzig-Kreis haben für die Zeit nach den Herbstferien ihre Richtlinien hinsichtlich umzusetzender Hygienemaßnahmen an Schulen aktualisiert. Für das Ulrich-von-Hutten-Gymnasium haben wir die Veränderungen in unseren schuleigenen Hygieneplan integriert und auf der Schulhomepage veröffentlicht. Aus Gründen der Übersichtlichkeit möchten wir relevante Änderungen oder auch Fortschreibungen bestehender Richtlinien hier gesondert aufführen.

  1. Rückkehr aus Risikogebieten

Der Main-Kinzig-Kreis hat die Allgemeinverfügung vom 6.Juli 2020 hinsichtlich der Rückkehr aus Risikogebieten verlängert. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen, die sich im Urlaub in Risikogebieten aufgehalten haben, die Schule nicht betreten dürfen. Ein Schulbesuch ist erst 14 Tage nach Rückkehr in einem Risikogebiet möglich. Das Betretungsverbot kann nur verkürzt werden, wenn die aus dem Risikogebiet eingereiste Person sich frühestens sieben Tage nach der Einreise einem molekularbiologischen PCR-Test unterzieht und ein ärztliches Attest vorlegt, das auch eine körperliche Untersuchung und Befragung umfasst. Dieses Attest muss sowohl dem Gesundheitsamt als auch dem Sekretariat der Schule vorlegt werden.

In jedem Fall ist eine Registrierung im Coronetz des MKK vorzunehmen.
Bitte informieren Sie noch vor Schulbeginn die Klassenleitungen Ihrer Kinder, sollte dies für Sie zutreffen. Hinweise zur Registrierung und zu aktuell ausgewiesenen Risikogebieten finden Sie unter folgenden Links:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
https://www.mkk.de/aktuelles/corona/formulare/reiserueckkehrer_1.html

  1. Schulbesuchsverbot

Der Unterricht darf auch weiterhin nicht besucht werden, wenn Schülerinnen und Schüler oder Angehörige des Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19 aufweisen (Fieber ab 38 Grad, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns), die nicht chronisch sind. Hinzu kommt folgender Passus:
Ein Schulbesuchsverbot gilt auch dann, wenn Schülerinnen und Schüler, solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind, Angehörige im gleichen Hausstande haben, die aufgrund einer individuell angeordneten Quarantäne nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.

  1. Maskenpflicht

a) Auf dem Pausengelände darf nun die Maske zur Nahrungsaufnahme abgenommen werden. Hierbei ist dann aber der Mindestabstand (1,5m) zu anderen Personen zwingend einzuhalten. Es sind folglich nun keine Essenspausen im Unterricht mehr notwendig.

b) Sobald die Klassen- oder Kursverbände aufgelöst werden (z.B. im Ganztagsangebot), ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen auch in den Räumen (mit Ausnahme der sportlichen Angebote) vorgeschrieben.

Hier haben wir eine Anfrage gestellt, ob dies auch dann gilt, wenn Mindestabstände in räumlich gebundenen Ganztagsangeboten eingehalten werden können. Sollte sich hier eine Änderung ergeben, dann werden wir Sie und euch zeitnah informieren.

Für die Schulleitung und mit freundlichen Grüßen

Thomas Röder-Muhl,
Schulleiter