AllgemeinCoronaSchulleitung

Corona-Ticker

Stand: 23.02.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier finden Sie Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen im Hinblick auf die coronabedingten Besonderheiten im Schulalltag.

Masken und Testungen

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, medizinische Masken (OP-Masken, FFP2-Masken) auch am Sitzplatz zu tragen. Ab Montag, dem 7.März 2022, entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz in Schulen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske außerhalb des Sitzplatzes und innerhalb des Schulgebäudes besteht weiterhin.

Die Selbsttests werden dreimal pro Woche durchgeführt (Montag, Mittwoch, Freitag, jeweils 1. Stunde). Dementsprechend sind an diesen Tagen jeweils aktuelle Ergebnisse von Bürgertests vorzulegen, falls nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch gemacht werden sollte.

Sollten Schülerinnen und Schüler durch Krankheit einen Testtag verpassen, so müssen sie vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat zur Nachtestung erscheinen.

Keine Testpflicht besteht für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Die Nachweise sind entsprechend im Sekretariat der Schule zu erbringen. Wir weisen darauf hin, dass sich auch geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler weiterhin testen lassen können. Die hierzu notwendige Einverständniserklärung wird vorausgesetzt.

Ein negatives Ergebnis eines Antigen-Selbsttests gilt immer bei nicht geimpften bzw. nicht genesenen Schülerinnen und Schülern als verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schüler, die nicht am schulischen Testangebot teilnehmen und keinen externen Nachweis (der zu Beginn des Schultages nicht älter als 48 Stunden sein darf) vorlegen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie können durch die Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst, schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht abgemeldet werden (Sekretariat) und erhalten Distanzunterricht über das Schulportal.

Bei positiven Testnachweisen oder coronabedingten Erkrankungen

Bei positiven Testnachweisen und/oder coronabedingten Erkrankungen in der Schule ist nur noch die entsprechende Schülerin bzw. der entsprechende Schüler betroffen. Für Sitznachbarinnen und Sitznachbarn wird keine generelle Quarantäne angeordnet. Dies gilt auch dann, wenn keine Maskenpflicht mehr am Sitzplatz besteht.

Klassen mit Positivfällen werden für sieben Tage täglich getestet. Für die betroffenen Lerngruppen wird in diesem Zeitraum das Tragen von Masken empfohlen.

An Covid erkrankte Schülerinnen und Schüler verbleiben ab dem Tag des ersten positiven Testergebnisses für zehn Tage in Isolation. Eine Freitestung (z.B. durch einen Bürgertests) kann frühestens am siebten Tag nach Beginn der Isolation erfolgen. Der Nachweis ist im Sekretariat vor Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts vorzulegen.

Sind Haushaltsangehörige von nicht geboosterten, geimpft + genesenen, „frisch“ doppelt geimpften oder „frisch“ genesenen Schülerinnen und Schülern in Quarantäne, so dauert die Quarantäne für unsere Schülerinnen und Schüler ebenso zehn Tage. In diesen Fällen kann eine Freitestung mittels Bürgertest ab dem fünften Tage nach Beginn der Quarantäne erfolgen. Auch dieser Nachweis ist im Sekretariat vor Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts vorzulegen.

Weitere Hinweise

Mehrtägige Schulfahrten in das Ausland sind ab dem 2. Schulhalbjahr wieder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (keine Erstattung von Stornogebühren bei Buchung durch die Schule, keine Übernahme von zusätzlichen Kosten aufgrund von Vorgaben im Zielgebiet). Das Kultusministerium empfiehlt Eltern und Erziehungsberechtigten ggf. den Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen. Bitte achten Sie hierbei auf die Versicherungskonstruktionen, die einen entsprechenden Corona-Passus (auch bei Erkrankung vor Ort / vor Fahrtbeginn) enthalten sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Röder-Muhl,

Schulleiter

Anlagen

aktualisierte Einverständniserklärung SJ 2021/2022 (Selbsttests)

aktualisierter Hygieneplan des UvH (09.12.2021)

Quarantäneregelungen (17.01.2022)