Das Förderkonzept des Ulrich-von-Hutten-Gymnasiums Schlüchtern

Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler nimmt an unserer Schule einen wichtigen Stellenwert ein und wird sorgfältig mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt. Fördermaßnahmen werden in erster Linie direkt von den jeweiligen Fachlehrkräften eingeleitet, die als Experten in ihrer Unterrichtsdomäne am besten den Lernstand der einzelnen Kinder und Jugendlichen diagnostizieren können.

Bei negativer Lernentwicklung und drohendem Leistungsversagen erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler individuelle Förderpläne, auf denen der jeweilige Förderschwerpunkt sowie konkrete Übungsmaterialien festgeschrieben werden. Auf dem Förderplan reflektieren auch die Schülerinnen und Schüler ihren Lernstand und notieren Ziele, die sie sich selbst für einen Förderzeitraum setzen. Die bearbeiteten Fördermaterialien sammeln sie in einem individuellen Portfolio, das den eigenen Lernweg transparent macht und für weiterführende Beratungen durch den Fach- und Klassenlehrer herangezogen wird.

Der individuelle Förderplan bildet darüber hinaus die Grundlage für den Besuch eines Förderkurses, der wöchentlich stattfindet und meist am Vormittag im Stundenplan der Kinder und Jugendlichen integriert ist. An einem Förderkurs können Schülerinnen und Schüler im Einvernehmen mit den Eltern ein Halbjahr lang oder auch länger teilnehmen, wenn ein zusätzlicher Förderbedarf besteht. In kleinen Kursen erhalten die Schülerinnen und Schüler durch Fachlehrkräfte der Schule die individuelle Unterstützung, die sie brauchen, um Unterrichtsinhalte in ihrem eigenen Tempo aufzuarbeiten und zu vertiefen. Dabei stehen ihnen die Fachlehrkräfte mit vielfältigen Arbeits- und Übungsmaterialien zur Seite. Derzeit gibt es Förderkurse in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7. Perspektivisch soll dieses Angebot, beispielsweise durch die Einrichtung von Förderkursen für die zweite Fremdsprache (Latein/Französisch) ab Klasse 7, weiter ausgebaut werden.

Ergänzend zum Fach Deutsch werden in der Unterstufe ebenso DaZ- und LRS-Förderkurse angeboten, in denen entsprechend ausgebildete Kolleginnen auf die spezifischen Belange der Schülerinnen und Schüler eingehen können. Dieses breitgefächerte Förderangebot im Fach Deutsch lässt sich auf eine differenzierte pädagogische Diagnostik zurückführen. Am Beginn der Jahrgangsstufe 5 wird im Übergang von der Grundschule ein Screening-Verfahren durchgeführt, um den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in diesem (erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich ausgebildeten) Kompetenzbereich zu ermitteln, so dass sich der weitere Unterricht und auch der Förderunterricht an Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Orthographie, Grammatik und Leseverständnis orientieren kann.

Das Förderkonzeptsoll Schülerinnen und Schülern mit gravierenden Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben (LRS) dabei helfen, in diesen Bereichen bessere Leistungen zu erzielen. Die Schwächen und Stärken sollen erkannt werden und jede/r Lernende soll so gefördert werden, dass individuelle Defizite abgebaut werden können.

Dabei wird grundsätzlich in der Jahrgangsstufe 5 eine Neubewertung des LRS-Status vorgenommen, da die Lernenden, die bereits in der Grundschule einen LRS-Status hatten, ihre Schwäche aufgrund gezielter Förderung überwunden haben können oder umgekehrt ein Kind, das bisher noch nicht auffällig war, auf der weiterführenden Schule aufgrund der gestiegenen Anforderungen plötzlich einen Einbruch in seiner Schreib- und Leseleistung aufweisen kann.

Die Deutschlehrkräfte der Klasse 5 führen in den ersten Schulwochen zwei Diagnosetests zur Rechtschreibung durch. Zur Diagnostik werden außerdem Hausaufgaben, Aufsätze, ungeübte Diktate, Beobachtungen im Unterricht sowie Tests zum Leseverständnis und Lesetempo herangezogen. Die Beobachtung der Entwicklung der Lese- und Schreibkompetenz der einzelnen Lernenden ist Aufgabe aller Lehrkräfte.

Die Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben gehört zu den Aufgaben der Schule. Außerschulische Gutachten werden in den Feststellungsprozess mit einbezogen, diese sind aber für die Entscheidung, die die Klassenkonferenz trifft, nicht maßgebend. Im Einzelfall haben die Lehrkräfte die Möglichkeit der unterstützenden Beratung insbesondere durch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen oder andere ausgebildete Lehrkräfte wie zum Beispiel des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums (BFZ). Bei konkreten Hinweisen auf organische Ursachen werden den Eltern fachärztliche Untersuchungen zu empfohlen.

Die Abstimmung über den individuellen Förderplan erfolgt in einer Klassenkonferenz, um alle Lehrkräfte der Schüler*innen einzubeziehen und eine angemessene Berücksichtigung in allen Fächern, auch in den Fremdsprachen, sicherzustellen. Der Inhalt des Förderplans wird mit den Lernenden und den Erziehungsberechtigten erörtert.

Neben binnendifferenzierenden Fördermaßnahmen im Fachunterricht werden die Lernenden am Ulrich-von-Hutten-Gymnasium in einem LRS-Kurs gefördert, der nachmittags in der 7. und 8. Stunde stattfindet. In dieser jahrgangsübergreifenden Lerngruppe arbeiten die Schüler*innen mit verschiedenen LRS-Übungsmaterialien und digitalen Lernprogrammen. Dabei ist es auch von Bedeutung, die Stärken der Schüler*innen herauszufinden, sie ihnen bewusst zu machen, sie zu ermutigen und Erfolgserlebnisse zu vermitteln. So sollen Lernhemmungen und Blockaden abgebaut und die Lust auf Lesen und Rechtschreiben geweckt oder erhalten werden.

Als Fördermaßnahme kann zusätzlich auch ein Nachteilsausgleich gewährt werden, sowie in Ausnahmefällen ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und/oder auch der Leistungsbewertung.

Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, dabei können sie sich durch Fachkräfte der Schule beraten lassen.

Möglichkeiten für einen Nachteilsausgleich sind etwa die Ausweitung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten, das Zulassen oder das Bereitstellen spezieller Hilfs- oder Arbeitsmittel (z. B. Wörterbuch, Computer), die Genehmigung didaktischer Hilfsmittel, eine spezielle Arbeitsblattgestaltung oder eine besondere Einrichtung des Arbeitsplatzes.

Die individuelle Lernentwicklung des Schülers, die erreichten Lernfortschritte sowie die Maßnahmen werden dokumentiert und mindestens einmal im Schulhalbjahr in einer Klassenkonferenz erörtert.

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Deutsch nicht als Familiensprache sprechen bzw. nicht als Erstsprache erlernt haben, ist gegenwärtig an unserer Schule noch vergleichsweise gering. Unser Anliegen ist es jedoch, Lernende mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ), die im Rahmen des Übergangs an die weiterführende Schule zu uns kommen, bestmöglich zu unterstützen und fachlich zu fördern. Damit soll auch die Bedeutung einer bereits etablierten Zweisprachigkeit als intellektuelle und kulturelle Bereicherung der Schule herausgestellt und gewürdigt werden. 

Unser Curriculum DaZ orientiert sich neben dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen vor allem an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, die mit den Anforderungen der Kernfächer (Leitfach: Deutsch) verknüpft werden. Ziel ist es dabei, eine solide Bildungssprache auf- bzw. auszubauen, um den Anforderungen des Gymnasiums sprachlich gerecht zu werden.

Die Teilnahme an den DaZ-Förderkursen ist grundsätzlich freiwillig. Sie erfolgt entweder über die Empfehlung der Deutschlehrkraft bzw. der Klassenleitung oder über eine Einladung der Förderlehrkraft. Eltern können eine Teilnahme ebenfalls eigenständig beantragen. Für den Fall, dass ein Nachteilsausgleich von der Klassenkonferenz aufgrund der nicht deutschen Herkunftssprache gewährleistet wird, ist die Teilnahme am Förderunterricht verpflichtend. In diesem Fall wird neben dem Einstufungstest ein individueller Förderplan erstellt, der halbjährlich aktualisiert und in der Schülerakte vermerkt wird. 

Mit Hilfe eines angepassten Einstufungstests wird der individuelle Förderbedarf ermittelt.

Der Unterricht findet wöchentlich in einer Kleingruppe parallel zum Förderunterricht in den anderen Hauptfächern statt. Mit Hilfe digitaler Lernplattformen kann die Arbeit im Bereich DaZ zunehmend individueller gestaltet werden. Der Schule steht außerdem eine Auswahl an Materialien zu unterschiedlichen Förderbereichen zur Verfügung.

Während in den unteren Jahrgangsstufen noch weitgehend Übungen zur regelgerechten Sprachverwendung im Vordergrund stehen, steigen mit dem Lernen in den Jahrgangsstufen der Mittelstufe die Anforderungen an die Produktion schriftlicher Texte in unterschiedlichem Kontext. Unsere Förderung soll in diesem Bereich vor allem die individuellen Leistungen in den Bereichen Textverständnis und Textproduktion unterstützen. Geplant ist, diese Förderung bis zur Oberstufe auszubauen.