Oberstufe und Abitur

Ansprechpartnerin:
StDn Annette Schönherr – Leitung Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe beginnt mit den beiden Halbjahren der Einführungsphase, E1 und E2. Die Einführungsphase dient der Vorbereitung auf die Qualifikationsphase und soll einen Einblick in die Arbeitsweise der abiturrelevanten Schuljahre geben. Es folgen die zwei Schuljahre der Qualifikationsphase, unterteilt in die Halbjahre Q1 bis Q4, deren Noten bereits in die Abiturwertung einfließen. Im Unterricht der Oberstufe wird die Grundlage für ein erfolgreiches Studium oder eine anspruchsvolle Ausbildung erarbeitet.

Engagement über den Unterricht hinaus, ist uns wichtig. Hier kann man seinen individuellen Neigungen nachgehen, sein Talent finden oder daran arbeiten, seine Persönlichkeit entwickeln – kurzum seinen Horizont erweitern. Das können Fremdsprachenzertifikate oder Wettbewerbsteilnahmen sein oder der Besuch einer der zahlreichen Arbeitsgemeinschaften, die für Oberstufenschülerinnen und -schüler besonders interessant sind.:

Aufgabenfeld I: Cambridge Certificate, DELF B1 und B2, Kultur, Big Band, Orchester, Chor, Theater
Aufgabenfeld II: Schülerfirma, Soziale Dienste
Aufgabenfeld III: N.N.

In der Einführungsphase findet in der Regel eine Klassenfahrt nach Berlin statt. Die Q2 wird beendet mit den sogenannten „Orientierungstagen“, vor den Herbstferien der Q3 finden in der Regel die Studienfahrten mit unterschiedlichen Zielen statt.
Fakultativ können unsere Oberstufenschülerinnen und -schüler an einer Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz, einer Service Learning Fahrt nach Nepal oder an anderen (fächerübergreifenden) Projektfahrten teilnehmen.

Vorkenntnisse und -erfahrungen aus der Mittelstufe im Bereich BO werden in der Oberstufe vertieft und spezifiziert. Vor den Herbstferien der Einführungsphase findet ein zweiwöchiges Berufspraktikum – auch gerne im Ausland – statt. Im Laufe der Q2 besteht die Teilnahme am „Schnupperstudium“ der Goethe Universität Frankfurt. In Q3 besuchen wir in der Regel die „Main Study“ in Frankfurt. Der individuelle Besuch von Hochschulinformationstagen an diversen Hochschulen wird nach Antrag genehmigt.
Die Agentur für Arbeit ist am UvH vertreten durch Frau Regina Bethke:
Telefon: 0800 4 5555 00
E- Mail: Hanau.151-Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsleben@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

Die Unterrichtsfächer sind in drei Aufgabenfelder unterteilt. Hier eine Übersicht über die am UvH regelmäßig angebotenen Grund- und Leistungskurse in der Oberstufe. Die Einrichtung eines Leistungskurses ist abhängig von der Kurswahl der jeweiligen Jahrgangsstufe.

AUFGABENFELD I: Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Leistungskurse: Deutsch, Englisch, Französisch, Latein

Grundkurse: Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Musik, Kunst, Darstellendes Spiel (DS)

AUFGABENFELD II: Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Leistungskurse: Politik und Wirtschaft (PW), Geschichte

Grundkurse: Politik und Wirtschaft, Geschichte, Geschichte bilingual, Kath. Religion, Ev. Religion, Ethik, Erdkunde

AUFGABENFELD III: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Leistungskurse: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik

Grundkurse: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik

KEINEM AUFGABENFELD ZUGEORDNET (SPORT):

Leistungskurs: Sport

Grundkurse: Sport (zwei- und dreistündig)

Die gymnasiale Oberstufe beginnt mit den beiden Halbjahren der Einführungsphase (E1/E2). Die Einführungsphase dient der Vorbereitung auf die Qualifikationsphase und soll einen Einblick in die Arbeitsweise der abiturrelevanten Schuljahre geben. Die Einführungsphase hat außerdem Brückenfunktion für alle Schülerinnen und Schüler, die aus anderen 10. Jahrgangsstufen zu uns kommen (Stadtschule Schlüchtern, Hans-Elm-Schule Altengronau, Brüder-Grimm-Schule Steinau, Henry-Harnischfeger-Schule Salmünster, Friedrich-August-Genth-Schule Wächtersbach, Oberwaldschule Grebenhain, Johannes-Kepler-Schule Neuhof, Freie Montessori Schule Linsengericht). Die Hauptfächer werden im Klassenverband unterrichtet, Wahlpflichtfächer wie Religion und Ethik bzw. Kunst, Musik oder DS in Kursen.

1.1. Leistungsbewertung

Mit Beginn der Einführungsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler nicht mehr mit Noten, sondern mit Punkten bewertet. Ein Kurs gilt als bestanden, wenn mindestens 5 Punkteerreicht wurden.

1.2. Fächerwahl zur Einführungsphase

In der Einführungsphase werden alle Fächer unterrichtet. (Noch) nicht in der Einführungsphase belegte Fächer, können nicht Prüfungsfach werden. Im Bereich Wahlpflichtunterricht, muss eine Entscheidung zwischen evangelischer Religion/katholischer Religion/Ethik und zwischen Kunst/Musik/DS und zwischen Informatik/Erdkunde/Spanisch/Geschichte bilingual getroffen werden.

Achtung: Eine Wiederholung der Einführungsphase ist nur möglich, wenn das vorhergehende Schuljahr nicht bereits wiederholt wurde.

1.3. Zulassungskriterien zur Qualifikationsphase

In jedem Fach müssen mindestens 5 Punkte erreicht werden.

kein Fach darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein

Ein Fach unter 5 Punkten kann ausgeglichen werden
a) durch mindestens 10 Punkte in einem anderen Fach oder
b) durch mindestens 7 Punkte in zwei anderen Fächern.
Hierbei darf ein Hauptfach (Mathematik, Deutsch, verpflichtende Fremdsprachen) nur durch ein Hauptfach ausgeglichen werden.

Die gleiche Regelung gilt fachweise für zwei Fächer unter 5 Punkten, allerdings können 2 Hauptfächer unter 5 Punkten NICHT ausgeglichen werden.

Ein Fach, was am Ende der Einführungsphase mit weniger als 5 Punkten bewertet wurde, kann nicht als Leistungskurs gewählt werden.

Es folgen die zwei Schuljahre der Qualifikationsphase, unterteilt in die Halbjahre Q1 bis Q4, deren Noten in die Abiturwertung einfließen.

Im Unterricht der Oberstufe wird die Grundlage für ein erfolgreiches Studium oder eine anspruchsvolle Ausbildung erarbeitet.

2.1. Belegverpflichtung in der Qualifikationsphase

Die folgende Tabelle enthält die für die Qualifikationsphase belegpflichtigen Kurse (farbig hinterlegt) sowie den Stundenumfang der Fächer aus den Aufgabenfeldern. Nicht als verpflichtend eingetragene Kurse können in der Qualifikationsphase abgewählt werden. Beachten Sie zuvor aber unbedingt die Beleg- und Einbringpflicht der Prüfungsfächer.

Mit 0 Punkten abgeschlossene Kurse gelten als nicht belegt und können nicht zur Erfüllung einer Belegungspflicht herangezogen werden.

2.2. Q4 und die Abiturprüfung

In Q4 kann kein Fach neu begonnen oder wieder aufgenommen werden. Im Prüfungshalbjahr findet der Unterricht bis zum Ende der Kursphase, in der Regel vor dem Beginn der hessischen Osterferien. Die schriftlichen Prüfungen liegen in der Regel direkt nach den Osterferien. Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel im Juni statt.

Die Abiturprüfung beinhaltet eine Leistungserhebung in fünf Prüfungsfächern. Die beiden Leistungskurse werden in Form einer Klausur überprüft, ebenso ein drittes Prüfungsfach. Dabei müssen diese drei Prüfungsfächer mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken.

Die Leistungen in den anderen beiden Prüfungsfächern werden in einer mündlichen Prüfung ermittelt. Im fünften Prüfungsfach kann man aber auch alternativ eine „Präsentationsprüfung“ oder eine „Besondere Lernleistung „ablegen.

Unter den fünf Prüfungsfächern müssen zwingend die Fächer Deutsch und Mathematik sowie ein Fach aus dem Aufgabenfeld II sein.

2.3 Schulischer Teil der Fachhochschulreife und Fachhochschulreife (OAVO §48)

Manchmal ändern sich Pläne oder die Leistungen sind nicht so, dass das Abitur als Schulziel erreicht wird. Frühestens nach der Q2 ist der Abbruch der Gymnasialen Oberstufe möglich. Aus den Leistungen der beiden Leistungskurse, sowie weiterer 11 festgelegter Grundkurse errechnet sich der Schnitt des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Nach dem Nachweis eins einjährigen gelenkten Praktikums, eines freiwilligen sozialen/kulturellem/ökologischen Jahres (FSJ, FKJ oder FÖJ), eine Berufsausbildung, eine Laufbahnprüfung o.ä., wird die Fachhochschulreife zugesprochen.

Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)
Diese Information ersetzt keine Rechtsverordnungen, sie ist nicht rechtsverbindlich. Grundlage dieser Information ist die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 in der jeweils gültigen Fassung, einzusehen unter Abitur/Oberstufe | Hessisches Kultusministerium (hessen.de)

Kerncurricula für die Gymnasiale Oberstufe (KCGO)
Hier erhält man alle Informationen zu den Unterrichtinhalten der einzelnen Fächer
Gymnasiale Oberstufe | Hessisches Kultusministerium (hessen.de)