Corona

(Stand: 25.06.2021)

aktualisierter Hygieneplan UvH
Einwilligungserklärung

Liebe Schulgemeinde

die Hessische Landesregierung hat weitreichende Lockerungen beschlossen, die auch die Schulen betreffen. Ab Freitag, dem 25. Juni 2021, wird die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände des Ulrich-von-Hutten-Gymnasiums ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Bei lokalen Ausbrüchen kann das Gesundheitsamt in Absprache mit den Schulleitungen die Tragepflicht an betroffenen Schulen allerdings erneut einführen. Für Schülerinnen und Schüler genügt zudem das Tragen einer Alltagsmaske. Die Testpflicht besteht weiterhin. Alternativ kann der Genesungsnachweis bzw. Impfnachweis erbracht werden.

Wie bisher gilt weiterhin, dass Personen, die selbst oder bei denen Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19 aufweisen bzw. einer Quarantäne unterliegen, nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen dürfen. Neu ist, dass geimpfte oder genesene Personen, die mit Personen in Quarantäne einen Hausstand bilden, nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen dürfen, wenn der Verdacht für die Infektion im Zusammenhang mit einer als besorgniserregend eingestuften Virusvariante steht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Röder-Muhl, Schulleiter